BRiSCH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Brisch Haustechnik, Inhaber Carsten Brisch, Pappelweg 21, 31860 Emmerthal.

Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Sanitär, Heizung, Lüftung, Brandschutz, Rohrleitungsbau, Wartung, Kundendienst sowie Neubau- und Sanierungsarbeiten. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch:

Die im Angebot beschriebenen Leistungen sind maßgeblich für den Leistungsumfang. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sollten sich nach Vertragsschluss und vor Leistungsausführung die für die Preisbildung maßgeblichen Kosten – insbesondere Material-, Energie- oder Lohnkosten – nachweislich erhöhen, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

Bei größeren Projekten behalten wir uns vor, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Baufortschritt zu stellen.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen und weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Firma Brisch Haustechnik.

6. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Leistungsverzeichnis.

Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle zugänglich ist und notwendige Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig erbracht wurden.

Insbesondere müssen Strom, Wasser sowie geeignete Arbeitsflächen zur Verfügung stehen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder anderer Gewerke verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.

8. Termine und Ausführungsfristen

Angaben zu Ausführungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Liefer- oder Ausführungsverzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, Materialmangel, Witterungseinflüssen, höherer Gewalt oder Verzögerungen anderer Gewerke führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.

9. Stundenlohnarbeiten

Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind oder deren Umfang bei Vertragsabschluss nicht absehbar war, werden nach Aufwand abgerechnet.

Stundenlohnarbeiten erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers oder der Bauleitung.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), sofern nicht ausdrücklich die VOB/B vereinbart wurde.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, Eingriffe durch Dritte oder normale Abnutzung.

11. Wartung technischer Anlagen

Technische Anlagen wie Heizungs-, Sanitär- oder Wasseraufbereitungsanlagen müssen regelmäßig gewartet werden.

Unterbleibt eine fachgerechte Wartung, können Gewährleistungsansprüche entfallen.

12. Haftung

Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für Folgeschäden, Nutzungsausfälle oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Kommunikation

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation im Rahmen der Vertragsabwicklung auch per E-Mail, Telefon oder elektronischer Dokumentenübermittlung erfolgen kann.

Dies betrifft insbesondere Terminabsprachen, Rechnungen, Wartungshinweise sowie projektbezogene Informationen.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens in Emmerthal.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.